Leistungsbezeichnung
Kraftfahrzeug Meldung herrenlos
Leistungsbezeichnung
Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr)
Allgemeine Informationen Das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern ohne amtliches Kennzeichen auf öffentlichen Flächen oder außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist nicht erlaubt. Rechtliche Grundlagen: § 15 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz--KrW-/AbfG) Gebühren: Die Kosten der Ersatzvornahme werden dem Halter des Fahrzeuges/des Anhängers in Rechnung gestellt. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Beseitigungsaufwand. |
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