Leistungsbezeichnung
Gewerbe Anmeldung
Leistungsbezeichnung
Gewerbe Anmeldung Selbstständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft
Leistungsbezeichnung
Gewerbe
Leistungsbezeichnung
Gewerbe Abmeldung
Leistungsbezeichnung
Gewerbe Ummeldung
GewerbeanmeldungWer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (hier: Gewerbemeldestelle der Stadt Langenfeld) anzeigen. GewerbeabmeldungDiese hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen. GewerbeummeldungDiese ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:
Rechtsgrundlage(n)
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
erforderliche Unterlagen
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der direkten Beantragung über das Wirtschaftsportals NRW (siehe Onlinedienstleistungen). Das Portal bietet die Möglichkeit Gewerbeab-, an- und ummeldungen direkt digital inkl. Entrichtung der Verwaltungsgebühr durchzuführen. Dieses Verfahren spart Zeit bei der Beantragung und die Bearbeitung Ihrer Meldung kann so schneller erfolgen. Die Gewerbean-, -um- und -abmeldung kann auch weiterhin persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweises beim Sachbearbeiter durchgeführt werden. Bei schriftlicher Antragstellung können Sie das entsprechende Formular elektronisch abrufen oder beim Sachbearbeiter persönlich abholen. |
Ansprechpartner: |
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Bearbeitungsdauer: | |||||||||||||
Bearbeitungsgebühren: |
Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW. | ||||||||||||
Zuständiges Amt: | |||||||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||||||
Weiter Infos: |