Leistungsbezeichnung
Gaststättengewerbe Erlaubnis
Leistungsbezeichnung
Gaststättengewerbe Erlaubnis vorläufig
Leistungsbezeichnung
Gaststättengewerbe
Leistungsbezeichnung
Gaststättengewerbe Gestattung
Leistungsbezeichnung
Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Ausstellung
Leistungsbezeichnung
Gaststättengewerbe Anzeige
Leistungsbezeichnung
Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe
Leistungsbezeichnung
Gaststättengewerbe Anzeige dauerhaft
Leistungsbezeichnung
Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer
Rechtsgrundlage(n)
erforderliche Unterlagen
Den Antrag, die Merkblätter und weitere Informationen erhalten Sie über die Downloads oder bei den zuständigen Sachbearbeitern der Gewerbeabteilung. Die erforderlichen Unterlagen sind von Fall zu Fall zum Teil sehr unterschiedlich. Daher ist es ratsam in einem persönlichen Gespräch alle Einzelheiten betreffend die Gaststättenerlaubnis zu erörtern.
Voraussetzungen
Für das Betreiben eines Gaststättengewerbes wird eine Erlaubnis benötigt. |
Ansprechpartner: |
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Bearbeitungsdauer: | |||||||||
Bearbeitungsgebühren: |
Einzelfallprüfung. Die Gebühren sind von verschiedenen Faktoren wie Größe und Art des Betriebes abhängig. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100,00 Euro und 3.500,00 Euro und richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in der jeweils aktuellen Fassung | ||||||||
Zuständiges Amt: | |||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||
Weiter Infos: |