Aktuelles & Termine
Praktikanten
- Wir bilden in unserer Einrichtung Praktikanten aus. Sollten Sie an unserem Konzept interessiert sein, würden wir uns über eine Bewerbung freuen. Gerne können Sie sich auch telefonisch oder persönlich mit uns in Verbindung setzen.
- Für das Jahr 2024 haben wir die Stelle der Berufspraktikanten/innen und PIA Auszubildener/e. Auch da nehmen wir gerne noch Bewerbungen entgegen.
Termine
Für den Tag der offenen Tür können Sie sich telefonisch für folgende Tage anmelden:
Mittwoch 11.09.2024 und Dienstag 24.09.2024
Wir nehmen ihre Anmeldung für das Jahr 2025 in dem Zeitraum vom Montag, den 7.10.2024 bis Dienstag, den 22.10.2024 an.
Jeweils Dienstags bis Freitags von 9.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr telefonisch entgegen.
Besuchen Sie aber auch gerne die Homepages der städtischen Kindertageseinrichtungen und verschaffen sich so einen ersten Eindruck. Ob die anderen Träger wieder Tage der offenen Tür anbieten, erfahren Sie über die jeweilige Internetseite. Die Adressen finden Sie auf www.langenfeld.de/kita.
In Ihrer „Wunsch-KiTa“ (Prio1) können Sie Ihr Kind in das Kitaprogramm Kita-VM von der Leitung eintragen lassen. Dann können Sie gemeinsam mit dem Leitungsteam der Einrichtung Ihre Wunschbuchungszeiten und/oder besondere Informationen bzw. Umstände angeben und besprechen. Danach erhalten Sie zeitnah die Bestätigung ihrer Anmeldung. Gleichzeitig können Sie weitere KITAs als Prioritäten 2, 3, 4 usw. benennen.
Geplant ist, ab Dezember 2024 die Kita-Plätze zu vergeben und die Zusagen zu verschicken. Das Platzangebot erhalten Sie mit der Post. Nun haben Sie die Möglichkeit den Platz in einer entsprechenden Frist zu- oder abzusagen. Dann werden Sie kontaktiert, um ein Aufnahmegespräch zu vereinbaren. Die Neuaufnahmen erfolgen zum 01. August 2025.
Diejenigen Familien, die keine Zusage von den KITAs erhalten haben, werden von der Verwaltung ca. im Januar/Februar 2025 ein entsprechendes Anschreiben mit einem Rückmeldebogen erhalten. Dieses ist innerhalb von zwei Wochen zurückzusenden.
Wenn Sie Fragen zum Verfahren haben, können Sie sich an die Kita-Leitungen und das Referat Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wenden (kita@langenfeld.de).
Für unterjährige Anmeldungen oder Anmeldungen für ein Eintrittsdatum nach dem 01.08.2025 nehmen Sie bitte ebenfalls Kontakt mit Ihrer Wunsch-KITA (Priorität 1) auf.
Aufnahmekriterien:
Die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung wird vor Ort in den Kitas entschieden, wozu jeder Träger individuelle Aufnahmekriterien erstellt. Die Stadt Langenfeld ist hier nicht weisungsbefugt, jeder Träger entscheidet selbst über die Aufnahmekriterien, wodurch sich diese von Trägerschaft zu Trägerschaft unterscheiden können. Sprechen Sie für weitere Informationen die jeweilige Kita-Leitung an. Für die städtischen Kitas finden Sie die Aufnahmekriterien nachfolgend bzw. auf den Seiten der einzelnen Kitas.
Aufnahmekriterien der städischen Kindertageseinrichtungen (nur für Kitas in städtischer Trägerschaft)
Elternbeitragssatzung (gilt für alle Kindertageseinrichungen in Langenfeld und Kindertagespflege)
Anmeldung für die Kindertagespflege:
In Langenfeld sind über 60 Kindertagesmütter und Kindertagesväter tätig, die Kinderbetreuung von 4 Monaten bis 3 Jahre mit über 200 Plätzen anbieten. Die Anmeldungen für die Kindertagespflege erfolgt ganzjährig und direkt bei der Kindertagespflegeperson.
Übersicht aller Kita´s in Langenfeld
Nummer Adresse Träger
1 Am Brückentor 6-8, Stadt Langenfeld
2 Fahlerweg 46, Stadt Langenfeld
3 Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Stadt Langenfeld
4 Geranienweg 5, Stadt Langenfeld
5 Gieslenberger Straße 55, Stadt Langenfeld
6 Götscher Weg 54/64, Stadt Langenfeld
7 Immigrather Straße 58, Stadt Langenfeld
8 Jahnstraße 113, Stadt Langenfeld
9 Jahnstraße 2, Stadt Langenfeld
10 Langforter Straße 51, Stadt Langenfeld
11 Möncherderweg 37, Stadt Langenfeld
12 Ricarda-Huch-Straße 28, Stadt Langenfeld
13 Barbarastraße 31, St. Barbara, katholisch
14 Zehntenweg 44, St. Martin, katholisch
15 Josefstraße 6, St. Josef, katholisch
16 Christ-König-Weg 18, Christ König, katholisch
17 Treibstraße 33, St. Paulus, katholisch
18 Piusweg 6a, St. Pius, katholisch
19 Lilienthalweg 4, Lilienthalweg, evangelisch
20 Am Brückentor 7, DRK, Deutsches Rotes Kreuz
21 Langforter Straße 72a, AWO, Arbeiterwohlfahrt
22 Rheindorfer Straße 181, AWO, Arbeiterwohlfahrt
23 Elberfelder Straße 43 "Waldzwerge", Elterninitiative
24 Leipziger Weg 8 Heilpädagogischer Kindertagesstätte, Kreis Mettmann
25 Heidstraße 51 "Zwergenvilla", privat-gewerbliche Einrichtung
26 Robert-Koch-Straße, Kinderzentren Kunterbunt
27 Jansenbusch, Kinderzentren Kunterbunt
28 Zur Wasserburg 60 St. Maria Rosenkranzkönigin, Caritas
Die 10 häufigst gestellten Fragen
Informationen zum Konzept finden Sie auf der Homepage.
1.Wann kann ich mein Kind im Kindergarten anmelden?
In der Regel genügt eine Vorlaufzeit von ca. einem dreiviertel Jahr. Ein Kindergartenjahr beginnt immer zum 1. August jeden Jahres, die Platzvergabe erfolgt im 1. Quartal desselben Jahres. Jedes Jahr gibt es einen Tag der offenen Türe in unserer Einrichtung, an welchem Sie sich die Räumlichkeiten im laufenden Betrieb anschauen können. Anschließend können Sie Ihr Kind/ Ihre Kinder für eine Aufnahme im folgenden August anmelden. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage (unter "Aktuelle Infos" und "Anmeldeverfahren") oder in der lokalen Presse über den genauen Termin dieser Veranstaltung. Das Anmeldedatum wird nicht vermerkt und hat daher keinen Einfluss auf die Aufnahme!
2.Muss ich in möglichst vielen Einrichtungen anmelden, um einen Platz zu erhalten?
In der Vergangenheit haben Eltern ihre Kinder oft in mehreren Einrichtungen angemeldet. Dies hatte zur Folge, dass einige Eltern mehrere Angebote für einen Kindergartenplatz erhielten und andere Eltern gar kein Angebot. Im Jahr 2012 wurde daher von der Stadt Langenfeld ein EDV- Anmeldeprogramm eingeführt, welches das Anmeldeverfahren vereinheitlichen und vereinfachen soll. Doppelanmeldungen und Mehrfachzusagen werden nun vermieden. In allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Langenfeld finden Tage der offenen Türe statt, an welchen Sie sich die Räumlichkeiten ansehen und einen Eindruck von der konzeptionellen Arbeit erhalten können. Entscheiden Sie sich bitte anschließend, in welcher der Einrichtungen es Ihnen am besten gefallen hat. Nehmen Sie bitte nur in dieser einen Einrichtung die Anmeldung Ihres Kindes vor. Diese Einrichtung hat nun die Priorität 1(Wunscheinrichtung) und damit die Federführung für Ihr Kind. Möchten Sie Ihr Kind in weiteren Einrichtungen anmelden (Priorität 2, 3 usw.), so erfolgt dies ebenfalls in dieser favorisierten Einrichtung. Sie müssen nicht in mehreren Einrichtungen anmelden.
Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen Ihnen die Leitungen der Kindertageseinrichtungen und die Mitarbeiter/innen des Referates Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gerne zur Verfügung.
Auch wenn Sie nicht berufstätig sind können Sie Ihr Kind gerne bei uns anmelden. Sie haben ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung. Bei unter 3-jährigen Kindern besteht hierbei ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege, über 3-jährige Kinder haben einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
Sie haben die Wahl zwischen 25 oder 35 Stunden wöchentlicher Betreuung in unserem Haus. Sollten Sie 45 Stunden Betreuung benötigen, so brauchen wir einen Arbeitsnachweis der sorgeberechtigten Elternteile, da diese Plätze budgetiert sind.
3.Ist die Anmeldung verbindlich? Wann bekomme ich eine Zusage?
Eine schriftliche Zusage wird Ihnen im ersten Quartal durch die zusagende Einrichtung zugeschickt. Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn Sie einen Betreuungsvertrag ausgehändigt bekommen haben und dieser von den sorgeberechtigten Elternteilen sowie von der Leitung unterschrieben worden ist. Nach Ablauf einer von uns festgelegten Frist, werden freie Plätze durch die bestehende Warteliste neu zugeteilt.
Kinder die das 3. Lebensjahr erreichen, und somit einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, können auch im laufenden Kindergartenjahr aufgenommen werden, insofern es die Kapazität der Gruppen zulässt. Bei unter 3-jährigen Kindern ist dies mit Erreichen des Rechtsanspruchs (Vollendung des 1. Lebensjahres) nur selten möglich. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine "Wunscheinrichtung". Wenn Sie keine Zusage durch eine Einrichtung erhalten, dann wird Ihnen durch das Referat Kindertageseinrichtungen, Schule und Sport eine Absage mit weiteren Informationen zugesendet.
4.Wie verhalte ich mich nach dem Erhalt einer Zusage für einen Kindergartenplatz?
Nach der schriftlichen Zusage, bitten wir Sie, sich in unserer Einrichtung zu melden, um Ihren Betreuungsplatz zu -oder abzusagen. Sie erhalten anschließend nach Absprache die notwendigen Unterlagen, wie z.B. den Betreuungsvertrag. Im Frühjahr des jeweiligen Jahres findet ein Elternabend statt, an dem Sie alle weiteren nötigen Informationen erhalten.
5.Braucht mein Kind eine Gesundheitsbescheinigung vom Kinderarzt?
Vor der Aufnahme erhalten Sie den Vordruck "Ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung", den Sie bitte von Ihrem Kinderarzt ausfüllen lassen. Dieses Attest ist Voraussetzung für die Aufnahme in den Kindergarten, muss am ersten Kindergartentag vorliegen und darf hierbei nicht älter als 6 Wochen sein.
Es besteht eine Masern Impfpflicht. Ohne diese Impfung kann Ihr Kind nicht in die Tageseinrichtung aufgenommen werden.
6.Wie verläuft die Eingewöhnungsphase meines Kindes?
Die Eingewöhnungsphase gestaltet sich nach den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes und Ihrer Familie.
Wir geben den Kindern die Möglichkeit, in ihrem eigenen Tempo den Ablauf, die Räume und die Menschen in der Einrichtung kennen zu lernen.
Jedes Kind wird individuell begleitet und beobachtet. Grundsätzlich orientieren wir uns an dem Ablauf des "Berliner Eingewöhnungsmodell. Jedes Kind erhält eine Bezugserzieherin, die es im Bedarfsfall auch eigenständig wählen kann.
Nach ca. 6 bis 8 Wochen kann auf der Grundlage schriftlicher Beobachtungen ein Gespräch zum Ende der Eingewöhnungszeit stattfinden. Hierbei wird der in der Regel der positive Verlauf der Eingewöhnungszeit mit den Eltern besprochen. Weitere Informationen erhalten Sie von den pädagogischen Mitarbeiterinnen der Einrichtung.
7. Muss ich die Betreuungskapazität voll ausnutzen?
Nein. Sie buchen ein Stundenkontingent von 25, 35 oder 45 Stunden. Diese Stunden können in den folgenden Zeiträumen flexibel genutzt werden:
25 Stunden: täglich von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr
35 Stunden: täglich von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr
45 Stunden: nach Bedarf zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr
Unsere Bildungsangebote finden hauptsächlich in den Kernzeiten, zwischen 8:00 Uhr bis 11:15 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, statt.
8. Was mache ich, wenn mein Kind krank ist, oder einen Tag Urlaub nehmen will?
Bitte melden Sie Ihr Kind bei Urlaub oder Krankheit bis 8:30 Uhr ab. Um weitere Ansteckungen zu vermeiden, gilt in unserer Einrichtung: "Kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten". (Informationen im Betreuungsvertrag) Da auch wir meldepflichtig gegenüber dem Gesundheitsamt sind, bitten wir Sie uns umgehend über die Krankheit Ihres Kindes zu informieren.
9.Ich habe mein Kind XX Stunden angemeldet, brauche aber ab nächstem Monat eine längere/kürzere Betreuungszeit. Was kann ich jetzt machen?
Sie haben die Möglichkeit, unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, dass aktuelle Stundenkontingent zu kündigen um anschließend einen neuen Betreuungsvertrag mit neuer Stundenzahl abzuschließen. Da die Anzahl der 45 Stunden Plätze budgetiert ist, besteht die Möglichkeit, dass unser Kontingent erschöpft ist und Sie sich auf eine Warteliste setzen lassen müssen.
10.Das Essen in der Kita
Das Frühstück und der Nachmittagssnack werden in einer Brotdose mitgebracht werden. Sie haben die Möglichkeit bei einer 35 Stunden Buchung, für Ihre Kinder zwischen einem kalten Mittag-Snack und einem warmen Mittagessen zu wählen. Die Dosen werden in Kühlschränken aufbewahrt. Für das kalte Mittagessen bei 35 Buchungsstunden sorgt die Familie des Kindes.
Bei den mitgebrachten Speisen bitten wir Sie auf eine ausgewogene Ernährung achten.
Bei 45 Stunden Buchungen ist die warme Mahlzeit Pflicht.
Unsere Hauswirtschafterin kocht an 4 Tagen in der Woche frisch für unsere Kinder. Montags wird die Einrichtung von einem ortsansässigen Caterer beliefert.