Aktuelles & Termine

Praktikanten
- Wir bilden in unserer Einrichtung Praktikanten aus. Sollten Sie an unserem Konzept interessiert sein, würden wir uns über eine Bewerbung freuen. Gerne können Sie sich auch telefonisch oder persönlich mit uns in Verbindung setzen.
- Für das Jahr 2022 haben wir die Stelle der Berufspraktikanten/innen noch nicht besetzt .Auch da nehmen wir gerne noch Bewerbungen entgegen.
Termine
Leider ist es uns durch Covid 19 und dem damit verbundenen eingeschränkten Regelbetrieb nicht möglich den Tag der offenen Türe in unserer Einrichtung durchzuführen.
Daher nehmen wir Ihre
Anmeldungen für das Jahr 2022/2023
in dem Zeitraum vom 02.11. bis 26.11.2020
jeweils Dienstags bis Donnerstags von 9.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr telefonisch entgegen.
Damit Sie schon einige Informationen im Voraus bekommen, haben wir Ihnen hier die "10 häufigst gestellten Fragen" zusammengestellt.
Die 10 häufigst gestellten Fragen
Informationen zum Konzept finden Sie auf der Homepage.
1.Wann kann ich mein Kind im Kindergarten anmelden?
In der Regel genügt eine Vorlaufzeit von ca. einem dreiviertel Jahr. Ein Kindergartenjahr beginnt immer zum 1. August jeden Jahres, die Platzvergabe erfolgt im 1. Quartal desselben Jahres. Jedes Jahr gibt es einen Tag der offenen Türe in unserer Einrichtung, an welchem Sie sich die Räumlichkeiten im laufenden Betrieb anschauen können. Anschließend können Sie Ihr Kind/ Ihre Kinder für eine Aufnahme im folgenden August anmelden. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage (unter "Aktuelle Infos" und "Anmeldeverfahren") oder in der lokalen Presse über den genauen Termin dieser Veranstaltung. Das Anmeldedatum wird nicht vermerkt und hat daher keinen Einfluss auf die Aufnahme!
CORONA: In diesem Jahr wird kein Tag der offenen Türe stattfinden. Sie können Ihr Kind im Oktober telefonisch anmelden.
2.Muss ich in möglichst vielen Einrichtungen anmelden, um einen Platz zu erhalten?
In der Vergangenheit haben Eltern ihre Kinder oft in mehreren Einrichtungen angemeldet. Dies hatte zur Folge, dass einige Eltern mehrere Angebote für einen Kindergartenplatz erhielten und andere Eltern gar kein Angebot. Im Jahr 2012 wurde daher von der Stadt Langenfeld ein EDV- Anmeldeprogramm eingeführt, welches das Anmeldeverfahren vereinheitlichen und vereinfachen soll. Doppelanmeldungen und Mehrfachzusagen werden nun vermieden. In allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Langenfeld finden Tage der offenen Türe statt, an welchen Sie sich die Räumlichkeiten ansehen und einen Eindruck von der konzeptionellen Arbeit erhalten können. Entscheiden Sie sich bitte anschließend, in welcher der Einrichtungen es Ihnen am besten gefallen hat. Nehmen Sie bitte nur in dieser einen Einrichtung die Anmeldung Ihres Kindes vor. Diese Einrichtung hat nun die Priorität 1(Wunscheinrichtung) und damit die Federführung für Ihr Kind. Möchten Sie Ihr Kind in weiteren Einrichtungen anmelden (Priorität 2, 3 usw.), so erfolgt dies ebenfalls in dieser favorisierten Einrichtung. Sie müssen nicht in mehreren Einrichtungen anmelden.
Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen Ihnen die Leitungen der Kindertageseinrichtungen und die Mitarbeiter/innen des Referates
Kindertageseinrichtungen, Schule und Sport gerne zur Verfügung.
Auch wenn Sie nicht berufstätig sind können Sie Ihr Kind gerne bei uns anmelden. Sie haben ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung. Bei unter 3-jährigen Kindern besteht hierbei ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege, über 3-jährige Kinder haben einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
Wenn Sie nicht berufstätig sind, so haben Sie die Wahl zwischen 25 oder 35 Stunden wöchentlicher Betreuung in unserem Haus. Sollten Sie 45 Stunden Betreuung benötigen, so brauchen wir einen Arbeitsnachweis der sorgeberechtigten Elternteile, da diese Plätze budgetiert sind.
Corona : Im momentanen eingeschränkten Regelbetrieb gelten die Buchungszeiten 15, 25 und 35 Stunden.
3.Ist die Anmeldung verbindlich? Wann bekomme ich eine Zusage?
Eine schriftliche Zusage wird Ihnen im ersten Quartal durch die zusagende Einrichtung zugeschickt. Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn Sie einen Betreuungsvertrag ausgehändigt bekommen haben und dieser von den sorgeberechtigten Elternteilen sowie von der Leitung unterschrieben worden ist. Nach Ablauf einer von uns festgelegten Frist, werden freie Plätze durch die bestehende Warteliste neu zugeteilt.
Kinder die das 3. Lebensjahr erreichen, und somit einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, können auch im laufenden Kindergartenjahr aufgenommen werden, insofern es die Kapazität der Gruppen zulässt. Bei unter 3-jährigen Kindern ist dies mit Erreichen des Rechtsanspruchs (Vollendung des 1. Lebensjahres) nur selten möglich. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine "Wunscheinrichtung". Wenn Sie keine Zusage durch eine Einrichtung erhalten, dann wird Ihnen durch das Referat Kindertageseinrichtungen, Schule und Sport eine Absage mit weiteren Informationen zugesendet.
4.Wie verhalte ich mich nach dem Erhalt einer Zusage für einen Kindergartenplatz?
Nach der schriftlichen Zusage, bitten wir Sie, sich in unserer Einrichtung zu melden, um Ihren Betreuungsplatz zu -oder abzusagen. Sie erhalten anschließend nach Absprache die notwendigen Unterlagen, wie z.B. den Betreuungsvertrag. Im Frühjahr des jeweiligen Jahres findet ein Elternabend statt, an dem Sie alle weiteren nötigen Informationen erhalten.
5.Braucht mein Kind eine Gesundheitsbescheinigung vom Kinderarzt?
Vor der Aufnahme erhalten Sie den Vordruck "Ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung", den Sie bitte von Ihrem Kinderarzt ausfüllen lassen. Dieses Attest ist Voraussetzung für die Aufnahme in den Kindergarten, muss am ersten Kindergartentag vorliegen und darf hierbei nicht älter als 6 Wochen sein.
Es besteht eine Masern Impfpflicht. Ohne diese Impfung kann Ihr Kind nicht in die Tageseinrichtung aufgenommen werden.
6.Wie verläuft die Eingewöhnungsphase meines Kindes?
Die Eingewöhnungsphase gestaltet sich nach den Bedürfnissen Ihres Kindes und Ihrer Familie.
Wir geben den Kindern die Möglichkeit, in ihrem eigenen Tempo den Ablauf, die Räume und die Menschen in der Einrichtung kennen zu lernen.
Jedes Kind wird individuell begleitet und beobachtet. Grundsätzlich orientieren wir uns an dem Ablauf des "Berliner Eingewöhnungsmodell. Jedes Kind erhält eine Bezugserzieherin, die es im Bedarfsfall auch eigenständig wählen kann.
Nach ca. 6 bis 8 Wochen kann auf der Grundlage schriftlicher Beobachtungen ein Gespräch zum Ende der Eingewöhnungszeit stattfinden. Hierbei wird der in der Regel der positive Verlauf der Eingewöhnungszeit mit den Eltern besprochen. Weitere Informationen erhalten Sie von den pädagogischen Mitarbeiterinnen der Einrichtung.
7. Muss ich die Betreuungskapazität voll ausnutzen?
Nein. Sie buchen ein Stundenkontingent von 25, 35 oder 45 Stunden. Diese Stunden können in den folgenden Zeiträumen flexibel genutzt werden:
25 Stunden: täglich von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr
35 Stunden: täglich von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr
45 Stunden: nach Bedarf zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr
Corona : Im momentanen eingeschränkten Regelbetrieb gelten die Buchungszeiten 15, 25 und 35 Stunden. ( 7.30 – 15.30 Uhr )
Wenn Sie das Stundenbudget einer Woche nicht vollständig ausnutzen, verfallen die übrigen Stunden.
Unsere Bildungsangebote finden hauptsächlich in den Kernzeiten, zwischen 8:00 Uhr bis 11:15 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, statt.
8.Was mache ich, wenn mein Kind krank ist, oder einen Tag Urlaub nehmen will?
Bitte melden Sie Ihr Kind bei Urlaub oder Krankheit bis 8:30 Uhr ab. Um weitere Ansteckungen zu vermeiden, gilt in unserer Einrichtung: "Kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten". (Informationen im Betreuungsvertrag) Da auch wir meldepflichtig gegenüber dem Gesundheitsamt sind, bitten wir Sie uns umgehend über die Krankheit Ihres Kindes zu informieren.
9.Ich habe mein Kind XX Stunden angemeldet, brauche aber ab nächstem Monat eine längere/kürzere Betreuungszeit. Was kann ich jetzt machen?
Sie haben die Möglichkeit, unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, dass aktuelle Stundenkontingent zu kündigen um anschließend einen neuen Betreuungsvertrag mit neuer Stundenzahl abzuschließen. Da die Anzahl der 45 Stunden Plätze budgetiert ist, besteht die Möglichkeit, dass unser Kontingent erschöpft ist und Sie sich auf eine Warteliste setzen lassen müssen.
10.Das Essen in der Kita
Das Frühstück und der Nachmittagssnack werde können in einer Brotdose mitgebracht werden. Sie haben die Möglichkeit bei einer 35 Stunden Buchung, für Ihre Kinder zwischen einem kalten Mittag-Snack und einem warmen Mittagessen zu wählen. Die Dosen werden in Kühlschränken aufbewahrt. Für das kalte Mittagessen bei 35 Buchungsstunden sorgt die Familie des Kindes.
Bei den mitgebrachten Speisen bitten wir Sie auf eine ausgewogene Ernährung achten.
Bei 45 Stunden Buchungen ist die warme Mahlzeit Pflicht.
Unsere Hauswirtschafterin kocht an 4 Tagen in der Woche frisch für unsere Kinder. An einem Tag in der Woche werden wir durch einen Caterer beliefert.